

1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
1.1 Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Parkvana kommt zustande, sobald der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und eine Buchungsbestätigung von Parkvana erhält.
Die Wirksamkeit der Buchungsbestätigung bleibt auch dann bestehen, wenn deren Zustellung aufgrund von Spam-Filtern oder anderer technischer Umstände verzögert wird oder im E-Mail-Postfach des Kunden nicht unmittelbar erscheint.
Buchung und Zustimmung zu den AGB
Mit der Buchung einer Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Eine Buchung kann insbesondere über folgende offizielle Kontaktwege erfolgen:
-
über die Website www.parkvana.de
-
per E-Mail
-
telefonisch
-
per WhatsApp oder SMS über die offizielle Rufnummer von Parkvana
Auch bei einer Buchung über andere von Parkvana akzeptierte Kommunikationswege gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt.
Bei der Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe bestätigt der Kunde zusätzlich durch seine Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll – in Papierform oder digital –, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.
1.2 Individuelle Vereinbarungen
Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Parkvana.
Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte von Parkvana sind – sofern sie nicht gesetzlich oder ausdrücklich hierzu bevollmächtigt sind – nicht berechtigt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.
1.3 Voraussetzungen für das Fahrzeug
Für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen muss das Fahrzeug während der gesamten Vertragsdauer ordnungsgemäß zugelassen sowie verkehrs- und fahrtüchtig sein.
Bei der Nutzung unseres Valet-Services verpflichtet sich der Kunde, Parkvana einen Fahrzeugschlüssel zu übergeben, der das Öffnen, Starten und Bewegen des Fahrzeugs ermöglicht.
Sollte dies für den gebuchten Service erforderlich sein, kann Parkvana außerdem die Vorlage der Zulassungsbescheinigung verlangen.
1.4 Verfügungsberechtigung
Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, das Fahrzeug für die vereinbarten Dienstleistungen zu nutzen und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
1.5 Sicherheit des Fahrzeugs
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sich sein Fahrzeug in einem technisch sicheren Zustand befindet.
Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass:
-
keine Betriebsstoffe austreten,
-
keine Brand- oder Explosionsgefahr besteht,
-
keine elektrischen Defekte vorliegen,
-
das Fahrzeug keine Umwelt- oder Sicherheitsgefahren verursacht.
Parkvana behält sich das Recht vor, Fahrzeuge mit offensichtlichen Sicherheitsmängeln abzulehnen.
1.6 Nicht zulässige Gegenstände und Verhaltensweisen
1.6.1 Personen und Tiere im Fahrzeug
Während der Parkdauer dürfen sich keine Personen oder Tiere im Fahrzeug befinden.
Sollte dies aus Sicherheits- oder gesetzlichen Gründen erforderlich sein, ist Parkvana berechtigt, zuständigen Behörden Zugang zum Fahrzeug zu ermöglichen.
1.6.2 Nutzung von Dashcams
Zum Schutz der Privatsphäre anderer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner ist die Nutzung von Dashcams mit aktiver Aufzeichnung auf dem Betriebsgelände von Parkvana nicht gestattet.
Der Kunde verpflichtet sich, eine vorhandene Dashcam spätestens bei der Einfahrt auf das Betriebsgelände oder vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Valet-Service vollständig zu deaktivieren.
Soweit technisch möglich, können Mitarbeiter von Parkvana eine noch aktive Dashcam ebenfalls ausschalten. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Deaktivierung der Dashcam sowie für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften trägt ausschließlich der Kunde.
Verstöße gegen diese Regelung können zur Ablehnung oder Beendigung der Dienstleistung führen.
Mit der Nutzung der Dienstleistungen von Parkvana bestätigt der Kunde, diese Bestimmungen zur Dashcam-Nutzung zur Kenntnis genommen zu haben und einzuhalten.
2. Vertragsbedingungen
2.1 Geltungsbereich
Für sämtliche Leistungen und Dienstleistungen von Parkvana gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Buchung einer Dienstleistung erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an.
2.2 Anreise zum Flughafen
Der Kunde verpflichtet sich, Parkvana spätestens 45 Minuten vor seiner Ankunft am Flughafen Frankfurt telefonisch oder per WhatsApp zu informieren.
Diese Vorankündigung ist erforderlich, um einen reibungslosen Ablauf der Fahrzeugübergabe sicherzustellen.
Erfolgt die Benachrichtigung erst bei Ankunft am Terminal oder unmittelbar davor, können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere Parkgebühren oder Kosten für die kurzfristige Anfahrt eines Mitarbeiters. Diese sind vom Kunden zu tragen.
2.3 Treffpunkt für den Valet-Service
Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich den von Parkvana mitgeteilten Treffpunkt für die Fahrzeugübergabe zu nutzen.
Fährt der Kunde eigenständig einen anderen oder nicht vereinbarten Treffpunkt an, trägt er sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere Parkgebühren oder zusätzliche Anfahrtskosten.
Für daraus entstehende Wartezeiten oder Verzögerungen übernimmt Parkvana keine Haftung.
2.4 Verzögerungen bei der Fahrzeugübergabe
Der Kunde hat das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt übergabebereit bereitzustellen.
Verzögerungen, die beispielsweise durch außergewöhnlich viel Gepäck, blockierte Sitze, das Suchen von Gegenständen oder andere vom Kunden verursachte Umstände entstehen, können zusätzliche Kosten verursachen. Entstehende Parkgebühren oder vergleichbare Mehrkosten gehen in diesem Fall zulasten des Kunden.
2.5 Rückreise und Fahrzeugrückgabe
Nach der Landung am Flughafen Frankfurt verpflichtet sich der Kunde, Parkvana unverzüglich telefonisch oder per WhatsApp zu informieren.
Nur so kann das Fahrzeug rechtzeitig zum vereinbarten Übergabeort bereitgestellt werden.
Unterbleibt diese Mitteilung oder erfolgt sie verspätet, haftet Parkvana nicht für daraus entstehende Wartezeiten oder Verzögerungen.
2.6 Vorübergehendes Umparken der Fahrzeuge
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs ist Parkvana berechtigt, Kundenfahrzeuge während der Vertragslaufzeit auf dem Betriebsgelände oder – sofern organisatorisch erforderlich – vorübergehend auf öffentlichen Parkflächen zu bewegen oder zwischenzuparken.
Dies dient ausschließlich der optimalen Organisation der Fahrzeuglogistik und begründet keinen Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz.
2.7 Haftung für Einwirkungen Dritter
Parkvana behandelt alle Kundenfahrzeuge mit größter Sorgfalt.
Für Schäden, Diebstahl, Vandalismus oder sonstige Einwirkungen, die ausschließlich durch Dritte verursacht werden und außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, haftet Parkvana nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
2.8 Gültigkeit der AGB
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit Veröffentlichung einer neuen Version verlieren frühere Fassungen ihre Gültigkeit.
2.9 Abweichende Geschäftsbedingungen
Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Parkvana hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
3. Entgelte
3.1 Zahlungsverpflichtung
Mit Abschluss der Buchung verpflichtet sich der Kunde, sämtliche vereinbarten Entgelte sowie gegebenenfalls anfallende Zusatzkosten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Parkvana zu zahlen.
3.1.1 Terminänderungen, Verspätungen und Umbuchungen
a) Verspätung von mehr als 2 Stunden
Weicht die tatsächliche Ankunfts- oder Rückgabezeit des Kunden um mehr als 2 Stunden von der bei der Buchung angegebenen Zeit ab, ist Parkvana berechtigt, einen Organisations- und Umbuchungszuschlag in Höhe von 19,99 € (inkl. MwSt.) zu berechnen.
Diese Regelung gilt sowohl für die Fahrzeugübergabe am Abreisetag als auch für die Fahrzeugrückgabe am Rückreisetag.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
b) Verspätung von mehr als 12 Stunden
Bei einer Terminabweichung von mehr als 12 Stunden berechnet Parkvana einen Organisationszuschlag von 29,99 € (inkl. MwSt.).
Zusätzlich können für jeden weiteren begonnenen Kalendertag Parkgebühren entsprechend der zum Buchungszeitpunkt gültigen Preisliste berechnet werden.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
c) Einsatz eines Ersatzfahrers
Ist aufgrund einer kurzfristigen Terminänderung oder erheblichen Verspätung der Einsatz eines zusätzlichen Fahrers erforderlich, kann Parkvana hierfür einen Springerzuschlag berechnen.
Die Höhe richtet sich nach Aufwand, Tageszeit und Personalverfügbarkeit und beträgt maximal 29,00 € (inkl. MwSt.) je Einsatz.
Der Kunde wird vor Durchführung des Einsatzes über die entstehenden Kosten informiert und kann den Einsatz ablehnen.
Lehnt der Kunde den Einsatz eines Ersatzfahrers ab, haftet Parkvana nicht für daraus entstehende Wartezeiten oder sonstige Nachteile.
3.1.2 Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten
Fahrzeugübergaben außerhalb der regulären Geschäftszeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.
Besteht aufgrund von Flugverspätungen oder sonstigen Umständen eine Übergabe außerhalb der Geschäftszeiten und übernimmt Parkvana diese freiwillig, wird ein Zuschlag von 19,00 € (inkl. MwSt.) je angefangener Stunde berechnet.
Ein Anspruch auf eine Fahrzeugübergabe außerhalb der Geschäftszeiten besteht nicht.
3.1.3 Nachtzuschlag
Für Fahrzeugübergaben oder Fahrzeugrückgaben zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr erhebt Parkvana einen Nachtzuschlag von 39,00 € (inkl. MwSt.).
Der Zuschlag ist zusammen mit dem vereinbarten Entgelt zu bezahlen.
3.1.4 Kurzfristige Buchungen
Bei Buchungen, die weniger als 24 Stunden vor der geplanten Fahrzeugübergabe erfolgen, wird ein einmaliger Expresszuschlag von 29,00 € (inkl. MwSt.) berechnet.
Dieser dient dem zusätzlichen organisatorischen Aufwand und der kurzfristigen Personalplanung.
3.1.5 Sonderfahrzeuge
Fahrzeuge mit außergewöhnlichen Abmessungen müssen bereits bei der Buchung angegeben werden.
Hierfür gelten folgende Zuschläge:
-
Fahrzeuge ab 5,00 m Länge: 19,00 € (inkl. MwSt.)
-
Fahrzeuge ab 8,00 m Länge oder Fahrzeuge mit Anhänger: 29,00 € (inkl. MwSt.)
Zusätzlich kann bei besonders großen Fahrzeugen ein Stellplatzzuschlag von 3,00 € (inkl. MwSt.) je angefangenem Parktag berechnet werden.
3.1.6 Schlüsselmitnahme
Sofern der Kunde seinen Fahrzeugschlüssel nicht bei Parkvana hinterlegen möchte und dies organisatorisch möglich ist, wird hierfür ein Zuschlag von 10,00 € (inkl. MwSt.) erhoben.
3.2 Buchungen über Kooperationspartner
Erfolgt die Buchung über einen Kooperationspartner oder eine Buchungsplattform, können bestimmte Zusatzleistungen oder Zuschläge – beispielsweise Nacht-, Express- oder Sonderzuschläge – direkt vor Ort zu bezahlen sein.
3.3 Zusatzleistungen
Parkvana behält sich das Recht vor, weitere kostenpflichtige Zusatzleistungen anzubieten.
Die jeweils gültigen Leistungen und Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste auf der Website.
3.4 Maßgebliche Preise
Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Buchung auf www.parkvana.de veröffentlichten Preise.
Sollten sich Preisangaben zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Website unterscheiden, sind die auf der Website veröffentlichten Preise maßgeblich.
3.5 Bruttopreise
Sämtliche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf der Website angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
Parkvana ist berechtigt, die gesetzlichen Rechte auf Zurückbehaltung und Pfand gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis – einschließlich vereinbarter Zusatzleistungen, Zuschläge oder sonstiger berechtigter Forderungen – ist Parkvana berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs sowie der Fahrzeugschlüssel zurückzuhalten.
Hierzu zählen insbesondere offene Parkgebühren, Nachtzuschläge, Reinigungsgebühren oder andere vertraglich vereinbarte Entgelte.
Kann der Fahrzeughalter oder eine zur Entgegennahme berechtigte Person trotz angemessener Bemühungen nicht erreicht werden oder werden offene Forderungen nicht beglichen, ist Parkvana berechtigt, seine gesetzlichen Pfandrechte nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
5. Haftung
5.1 Haftungsgrundsätze
Parkvana haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch Parkvana, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden,
-
bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
-
bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
-
bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
-
sowie in den Fällen, in denen eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist.
5.2 Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Parkvana bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
5.3 Besondere Haftungsregelungen
5.3.1 Gefälligkeitshandlungen
Für Schäden, die im Rahmen freiwilliger Gefälligkeitshandlungen (z. B. Starthilfe oder ähnliche Unterstützungsleistungen) entstehen, übernimmt Parkvana keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
5.3.2 Vorschäden und Gebrauchsspuren
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Vorschäden bei der Fahrzeugübergabe anzugeben.
Normale Gebrauchsspuren, kleinere Kratzer, Steinschläge, leichte Lackbeschädigungen oder altersbedingte Abnutzungen begründen keine Haftung von Parkvana.
Macht der Kunde nach der Fahrzeugrückgabe einen Schaden geltend, obliegt ihm der Nachweis, dass dieser während der Obhut von Parkvana entstanden ist und bei der Übergabe noch nicht vorhanden war.
5.3.3 Höhere Gewalt und Einwirkungen Dritter
Parkvana haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder Dritte verursacht werden.
Hierzu zählen insbesondere:
-
Hagel,
-
Sturm,
-
Überschwemmungen,
-
Vandalismus,
-
Diebstahl,
-
Unfälle durch Dritte,
-
behördliche Maßnahmen oder Straßensperrungen.
5.3.4 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Parkvana nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur im Umfang des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
5.3.5 Wertgegenstände
Für Geld, Schmuck, elektronische Geräte, Dokumente oder sonstige Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, übernimmt Parkvana keine Haftung.
Wir empfehlen ausdrücklich, sämtliche Wertgegenstände vor der Fahrzeugübergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.
5.3.6 Fahrzeugpflege durch Dritte
Werden auf Wunsch des Kunden Zusatzleistungen wie Fahrzeugwäsche oder Fahrzeugaufbereitung durch externe Dienstleister durchgeführt, haftet Parkvana nicht für Schäden, die ausschließlich durch diese Drittunternehmen verursacht werden.
Etwaige Ansprüche sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Dienstleister geltend zu machen, soweit gesetzlich zulässig.
5.4 Fahrzeugkontrolle bei Rückgabe
Bei der Fahrzeugrückgabe wird dem Kunden empfohlen, das Fahrzeug gemeinsam mit einem Mitarbeiter von Parkvana zu kontrollieren.
Erkennbare Beanstandungen sollten unmittelbar vor Ort mitgeteilt werden.
Werden offensichtliche Schäden erst nach Verlassen des Übergabeortes gemeldet, kann dies die Beweisführung erschweren.
Ansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden bleiben von den gesetzlichen Verjährungsvorschriften unberührt.
5.5 Unberechtigte Schadensmeldungen
Erweist sich eine Schadensmeldung nachweislich als unbegründet und verursacht dadurch einen erheblichen Prüf- oder Verwaltungsaufwand, kann Parkvana hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr von 99,00 € (inkl. MwSt.)berechnen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.6 Schäden durch den Kunden
Der Kunde haftet f ür sämtliche Schäden, die er selbst oder von ihm begleitete Personen vorsätzlich oder fahrlässig auf dem Betriebsgelände oder an Einrichtungen von Parkvana verursachen.
5.7 Schadensminderungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen und alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um weitere Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.
5.8 Eigenverantwortung des Kunden
Parkvana haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Begleitpersonen verursacht werden.
5.9 Verkehrsbedingte Verzögerungen
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Raum Frankfurt am Main können Verzögerungen bei der Fahrzeugübergabe oder Fahrzeugrückgabe auftreten.
Parkvana bemüht sich um eine pünktliche Durchführung aller Dienstleistungen, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen, die durch außergewöhnliche Verkehrslagen, Unfälle, Straßensperrungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.
5.10 Flugverspätungen und Flugplanänderungen
Parkvana haftet nicht für Wartezeiten, Zusatzkosten oder sonstige Nachteile, die durch Flugverspätungen, Flugausfälle, frühere Landungen oder sonstige Änderungen des Flugplans entstehen.
Selbstverständlich bemühen wir uns, in solchen Fällen eine bestmögliche Lösung für unsere Kunden zu finden.
6. Stornierung und Umbuchung
6.1 Änderungen der Buchung
Der Kunde kann Änderungen seiner Buchung, insbesondere des Anreise- oder Rückreisedatums, der Uhrzeiten oder der Flugnummer, vor Beginn der gebuchten Dienstleistung beantragen.
Änderungswünsche sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an info.parkvana@gmail.com zu richten.
Eine Umbuchung gilt erst als wirksam, wenn sie von Parkvana ausdrücklich bestätigt wurde.
6.2 Buchungen über Kooperationspartner
Wurde die Buchung über einen Kooperationspartner oder ein Buchungsportal vorgenommen, müssen Änderungen oder Umbuchungen grundsätzlich über den jeweiligen Anbieter erfolgen.
Etwaige Zuschläge oder Zusatzkosten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
6.3 Stornierung einer Buchung
Der Kunde kann eine gebuchte Dienstleistung vor deren Beginn schriftlich stornieren.
Stornierungen sind ausschließlich per E-Mail an info.parkvana@gmail.com wirksam.
6.4 Form der Stornierung
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Stornierungen entfalten keine Wirksamkeit.
6.5 Zeitpunkt der Stornierung
Für die Berechnung möglicher Stornokosten ist ausschließlich der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die schriftliche Stornierung bei Parkvana eingeht.
Dem Kunden wird empfohlen, den Eingang der Stornierung bestätigen zu lassen.
6.6 Stornierung zwischen 24 und 48 Stunden vor Leistungsbeginn
Geht die Stornierung zwischen 24 und 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn ein, ist Parkvana berechtigt, 50 % des vereinbarten Buchungsentgelts als Stornokosten zu berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Parkvana kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.7 Stornierung innerhalb von 24 Stunden
Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn oder erscheint der Kunde ohne vorherige Stornierung nicht zur vereinbarten Fahrzeugübergabe, ist Parkvana berechtigt, 100 % des vereinbarten Buchungsentgelts zu berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.8 Stornierung nach Leistungsbeginn
Nach Beginn der gebuchten Dienstleistung ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen.
In diesem Fall bleibt der vereinbarte Gesamtpreis fällig.
6.9 Vorzeitige Rückkehr
Endet die Parkdauer früher als ursprünglich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Parktage.
6.10 Zusatzleistungen
Bereits begonnene oder vollständig eingeplante Zusatzleistungen können nach Leistungsbeginn nicht mehr storniert oder erstattet werden.
6.11 Fahrzeugaufbereitung
Eine gebuchte Fahrzeugaufbereitung kann bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Rückgabetermin kostenfrei storniert werden.
Danach behält sich Parkvana vor, bereits entstandene Aufwendungen angemessen in Rechnung zu stellen.
6.12 Rückerstattungen
Eine Stornierung führt nicht automatisch zu einer Rückerstattung.
Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, richtet sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
6.13 Rückzahlungen
Etwaige Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Rückzahlungen erfolgen in der Regel innerhalb von 14 Werktagen nach abschließender Prüfung des Anspruchs.
6.14 Gesetzliche Rechte
Die gesetzlichen Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte der Vertragsparteien bleiben von diesen Regelungen unberührt.
6.15 Außergewöhnliche Umstände
Parkvana behält sich das Recht vor, diese Stornierungsregelungen anzupassen, sofern außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs dies erforderlich machen.
Hierzu zählen insbesondere behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Streiks oder sonstige Fälle höherer Gewalt.
Betroffene Kunden werden hierüber unverzüglich informiert.
7. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Parkvana.
Parkvana behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren, sofern hierfür ein berechtigter Anlass besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, neuer Rechtsprechung oder Anpassungen des Leistungsangebots.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung auf www.parkvana.de veröffentlichte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
8. Urheberrecht
8.1 Urheberrechtsschutz
Sämtliche Inhalte der Website von Parkvana, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Designs, Layouts, Videos sowie sonstige veröffentlichte Inhalte, sind urheberrechtlich geschützt.
Dies gilt ebenfalls für Inhalte, die von Parkvana auf Websites oder Plattformen von Kooperationspartnern oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.
8.2 Unzulässige Nutzung
Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Parkvana ist es untersagt, Inhalte ganz oder teilweise
-
zu kopieren,
-
zu vervielfältigen,
-
zu verändern,
-
zu veröffentlichen,
-
zu verbreiten,
-
herunterzuladen,
-
gewerblich zu nutzen oder
-
auf sonstige Weise zu verwerten.
Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzungen, soweit diese nicht gesetzlich erlaubt sind.
8.3 Rechtsverletzungen
Bei einer unberechtigten Nutzung oder Verletzung der Urheber- oder sonstigen Schutzrechte behält sich Parkvana ausdrücklich vor, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten sowie Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.